| Veranstaltung: | Bezirksrat Westfalen 23.11. |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8.1. Satzungsänderung |
| Antragsteller*in: | Bezirksvorstand |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 07.11.2025, 14:43 |
A2: Satzungsänderung
Antragstext
Alt:
3.1 Bezirksrat
Der Bezirksrat ist für alle Angelegenheiten des Bezirksverbandes zuständig. Ihm
obliegen insbesondere die Wahl und Entlastung des Bezirkvorstandes,
Beschlüsse über grundlegende Angelegenheiten und Positionen des Bezirkverbandes,
der Beschluss über den Haushaltsplan,
die Bestellung und Überwachung der Geschäftsführung,
Beschlüsse über Satzung und Geschäftsordnung.
Jeder angehörige Kreisverband entsendet pro angefangene 100 Mitglieder eine(n)
Delegierte(n) in den Bezirksrat, mindestens jedoch zwei Delegierte.
Neu:
3.1 Bezirksrat
Der Bezirksrat ist für alle Angelegenheiten des Bezirksverbandes zuständig. Ihm
obliegen insbesondere die Wahl und Entlastung des Bezirkvorstandes,
Beschlüsse über grundlegende Angelegenheiten und Positionen des Bezirkverbandes,
der Beschluss über den Haushaltsplan,
Beschlüsse über Satzung und Geschäftsordnung.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Bezirksrats sind die Delegierten, die in
den Kreisverbänden gewählt und dem Bezirksverband gemeldet wurden. Die
Delegiertenmeldung sollte sechs Wochen vor einem Bezirksrat erfolgen, spätestens
jedoch bis zum Beginn der Versammlung erfolgen.
Zur Ermittlung der Delegierten pro Kreisverband gilt folgendes Verfahren:
Die Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes wird mit 250 multipliziert. Das
Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes dividiert, wobei
das Ergebnis auf eine volle Zahl aufgerundet wird. Diese Zahl ist die jeweilige
Delegiertenzahl, die aber in jedem Fall mindestens zwei betragen muss
(Grundmandate).
Maßgeblich sind die vom Landesverband NRW veröffentlichten Mitgliederzahlen zum
Ende eines Kalenderjahres.